Kommunale Wärmeplanung ab 2025: Rechenzentrumsabwärme als Pflichtbestandteil der Potenzialanalyse
TL;DR
- Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Ende Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen; kleinere Kommunen bis Ende Juni 2028.
- Der Wärmeplan verpflichtet zur Potenzialanalyse — einschließlich unvermeidbarer Abwärme aus Rechenzentren.
- Ab 1. März 2025 müssen neue Wärmenetze mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen.
- BEW (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) fördert Machbarkeitsstudien und Investitionen.
- Verzögerung bei der Planung gefährdet die spätere Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen.
1. Ausgangslage
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG), in Kraft seit 1. Januar 2024, verpflichtet erstmals alle deutschen Kommunen zur systematischen Planung ihrer Wärmeversorgung bis 2045. Dabei ist unvermeidbare Abwärme — etwa aus Industrieprozessen oder Rechenzentren — explizit als mögliche Wärmequelle anerkannt und in die Potenzialanalyse einzubeziehen.
2. Datenbild
| Kommunengröße | Frist Wärmeplan | Neue Wärmenetze ab März 2025 | BEW-Förderung |
|---|---|---|---|
| > 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 | ≥ 65 % EE/Abwärme | Modul 1–4 (BAFA) |
| < 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 | ≥ 65 % EE/Abwärme | Modul 1–4 (BAFA) |
Seit dem 1. Januar 2024 sind Kommunen nach dem WPG verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Für 2045 werden Großwärmepumpen, Tiefengeothermie sowie Abwärme aus der Industrie — in zunehmendem Maße auch aus Rechenzentren — deutlich an Bedeutung gewinnen.
3. Implikation für Kommunen und Stadtwerke
Der Wärmeplan entfaltet eine klare strategische Wirkung: Wer in seiner Potenzialanalyse ein Rechenzentrum mit nennenswertem Abwärmepotenzial identifiziert, kann dieses als Wärmenetzeignungsgebiet ausweisen. Das löst GEG-relevante Fristen für Gebäudeeigentümer aus. Je länger ein Gebiet im Prüfstatus bleibt, desto geringer ist die Chance, dort später noch ein Wärmenetz wirtschaftlich aufzubauen — Gebäude werden nach und nach individuell auf erneuerbare Wärme umgestellt.
Die BEW-Förderung (BAFA) stellt in Modul 1 Mittel für Machbarkeitsstudien bereit — ein sinnvoller Einstiegspunkt für Kommunen, die ein lokales Rechenzentrum als Abwärmequelle prüfen möchten. Wer bis 31. Dezember 2025 einen BEW-Förderantrag (Modul 1) gestellt oder bis 31. Dezember 2026 einen BEW-Transformationsplan bewilligt bekommen hat, ist von der separaten WPG-Dekarbonisierungsfahrplan-Pflicht befreit.
4. Wo P2H andockt
P2H unterstützt Kommunen in dieser Planungsphase mit vorstrukturierten Machbarkeitsanalysen, die technische Eignungsprüfung, hydraulische Grundparameter und Erlösstruktur in einem Dokument zusammenfassen. Das reduziert den Aufwand für die Potenzialanalyse im Wärmeplan und beschleunigt die BEW-Antragstellung.
5. Ausblick
Die Qualität der kommunalen Wärmepläne entscheidet über die Verteilung der Wärmewende-Investitionen in den nächsten zehn Jahren. Kommunen, die Rechenzentrumsabwärme frühzeitig in ihre Wärmenetzgebiete einplanen, sichern sich eine kosteneffiziente, kontinuierliche Grundlastquelle — und schaffen zugleich Attraktivität für neue RZ-Investitionen an ihrem Standort.
Quellen
- BMWK / energiewechsel.de: Wärmeplanungsgesetz FAQ. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/Waermeplanung/faq-waermeplanung-wpg.html
- WPG (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Kraft seit 1. Januar 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html
- TÜV Rheinland Consulting (Nov. 2025): Vom Wärmenetzeignungsgebiet zum realisierten Wärmenetz. https://consulting.tuv.com/aktuelles/kommunale-waermeplanung-waermenetzeignungsgebiet-waermenetze
- ENERKO (Nov. 2025): BEW-Transformationsplan oder WPG-Dekarbonisierungsfahrplan. https://enerko.de/2025/11/17/foerdermoeglichkeit-oder-pflicht-bew-transformationsplan-oder-wpg-dekarbonisierungsfahrplan/