P2H Computing ClusterDeveloper · Operator · Asset Manager

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der P2H Computing Cluster GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der P2H Computing Cluster GmbH, Dammstrasse 16, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend “P2H”) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die P2H gegenüber ihren Geschäftskunden (B2B) im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) und der Europäischen Union (EU) erbringt. Die AGB finden Anwendung auf projektbasierte Dienstleistungen und Investitionskooperationen im Bereich modularer, containerbasierter Recheneinheiten zur Nutzung als dezentrale IT-Infrastruktur (z.B. für KI-Anwendungen oder Edge Computing).

Angebote und Leistungen von P2H richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, § 1 UGB bzw. Art. 2 OR. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von P2H ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn P2H in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

Individuelle Abreden zwischen P2H und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für die Wirksamkeit solcher Abreden ist eine Bestätigung von P2H in Textform (z.B. per E-Mail) erforderlich.

Maßgebliche Sprachfassung dieser AGB ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; bei Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.

2. Leistungen & Leistungsbeschreibung

P2H bietet modulare, containerbasierte Recheneinheiten zur Nutzung als dezentrale IT-Infrastruktur an. Die genaue Beschreibung der Leistungen, deren Umfang, Spezifikationen und die zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot von P2H und den darauf basierenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden. P2H behält sich das Recht vor, technische und gestalterische Änderungen an den Recheneinheiten und Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese dem technischen Fortschritt dienen und die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.

Die Leistungen von P2H umfassen insbesondere:

  • Bereitstellung und Installation von modularen, containerbasierten Recheneinheiten.
  • Bereitstellung von Rechenleistung für spezifische Anwendungen (z.B. KI-Anwendungen, Edge Computing).
  • Wartung und Support der bereitgestellten Infrastruktur gemäß gesonderter Vereinbarung.
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der dezentralen IT-Infrastruktur.

Details zu den Service Level Agreements (SLAs) und Verfügbarkeiten werden in den jeweiligen Einzelverträgen oder Leistungsbeschreibungen festgelegt.

3. Angebot & Vertragsschluss

Angebote von P2H sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch P2H in Textform oder mit der Erbringung der Leistung zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Kalendertagen nach Absendung gebunden.

P2H behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung wird der Kunde unverzüglich informiert.

4. Preise, Zahlung, Vergütung von Rechenleistung

Die Preise für die Leistungen von P2H ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro (EUR) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie weiterer anfallender Steuern, Abgaben, Zöllen, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten. Diese zusätzlichen Kosten werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.

Zahlungen sind, sofern nicht anders in Textform vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist P2H berechtigt, mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen (in der Schweiz 5% p.a. gemäß Art. 104 OR; in Deutschland gemäß § 288 BGB derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Die Vergütung für die Nutzung von Rechenleistung, insbesondere bei nutzungsabhängigen Modellen, wird im individuellen Angebot und der Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt. Dies kann auf Basis von Verbrauchseinheiten, Zeit oder anderen Metriken erfolgen. P2H wird dem Kunden regelmäßige Abrechnungen über die genutzte Rechenleistung zur Verfügung stellen.

P2H behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen (z.B. durch Preiserhöhungen von Lieferanten, Wechselkursschwankungen) die Preise anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung des Kunden in Textform, sofern sie nicht auf einer im Vertrag vereinbarten Indexierung basieren.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, P2H alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten korrekt und aktuell sind.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der von P2H bereitgestellten IT-Infrastruktur verantwortlich, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und Daten, die er auf den Recheneinheiten speichert oder verarbeitet.

Der Kunde verpflichtet sich, die Recheneinheiten und Dienstleistungen von P2H nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzt oder die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur von P2H beeinträchtigt. Bei Verstößen ist P2H berechtigt, die Leistungen unverzüglich einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die P2H aus einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden entstehen.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. P2H übernimmt keine Haftung für Datenverluste, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von P2H zurückzuführen.

6. Gewährleistung & Haftung

P2H gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Recheneinheiten den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung oder Lieferung der Recheneinheit, sofern nicht anders in Textform vereinbart.

Bei Mängeln ist P2H nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

P2H haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – vorbehaltlich der vorstehenden Haftungsfälle – ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

7. Vertraulichkeit & Datenschutzverweis

P2H und der Kunde verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

P2H beachtet die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch P2H sind in der separaten Datenschutzerklärung von P2H enthalten, die auf der Website abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung ist nicht Vertragsbestandteil, sondern dient der Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bzw. Art. 19 nDSG.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Zug, Schweiz. P2H ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen sollten.

P2H Computing Cluster GmbH

Dammstrasse 16

6300 Zug, Schweiz

E-Mail: info@p2h-computing.de